Ganz klar: JA! Auch Kunden von Prostituierten sind von den neuen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetz ab 01.07.2017 betroffen. Daher ist es auch Für Dich als Freier wichtig, über die neuen Regelungen des ProstSchG informiert zu sein.
Das ProstituiertenSchutzGesetz - auch kurz ProstSchG genannt - soll dem Schutz von Prostituierten dienen und das Prostitutionsgewerbe regulieren.
Seit über 10 Jahren ist die Prostitution in Deutschland legal.
Jedoch sah die Bundesregierung Handlungsbedarf das seit 2002 bestehende Prostitutionsgesetz zu reformieren. Mit der Reformierung ergeben sich zahlreiche Änderungen
für:
Kunden von Prostituierten haben mit Einführung des neuen ProstSchG folgende Verpflichtungen:
Kondompflicht
Es gilt die Verpflichtung zur Verwendung eines Kondoms u.a:
(Voraussetzungen sind u.a.
regelmäßige Anmeldungen und Gesundheitsberatungen. Prostituierte
erhalten hierfür jeweils Bescheinigungen)
Besondere Vorsicht ist gegeben, wenn der
Verdacht besteht, dass die Prostituierte fremdbestimmt sein
könnte.
Personen, die Dienste von
Prostituierten in Anspruch nehmen, bei denen ein Zwang und/oder
eine Fremdbestimmung zu erkennen ist oder Hinweise erkennbar
sind, müssen mit Strafen rechnen.
Bei Verstößen gegen das ProstSchG fordert das Justizministerium empfindliche Geldstrafen, sowie Haftstrafen bis zu 5 Jahren.