Ganz klar: JA! Auch Kunden von Prostituierten sind von den neuen Regelungen des Prostituiertenschutzgesetz ab 01.07.2017 betroffen. Daher ist es auch Für Dich als Freier wichtig, über die neuen Regelungen des ProstSchG informiert zu sein.
 Das ProstituiertenSchutzGesetz - auch kurz ProstSchG genannt - soll dem Schutz von Prostituierten dienen und das Prostitutionsgewerbe regulieren. 
		Seit über 10 Jahren ist die Prostitution in Deutschland legal.
		Jedoch sah die Bundesregierung Handlungsbedarf das seit 2002 bestehende Prostitutionsgesetz zu reformieren. Mit der Reformierung ergeben sich zahlreiche Änderungen 
		für:
  	 	
	Kunden von Prostituierten haben mit Einführung des neuen ProstSchG folgende Verpflichtungen:
	Kondompflicht
	Es gilt die Verpflichtung zur Verwendung eines Kondoms u.a:
	
 
                      (Voraussetzungen sind u.a. 
                      regelmäßige Anmeldungen und Gesundheitsberatungen. Prostituierte 
                      erhalten hierfür jeweils Bescheinigungen)
                      Besondere Vorsicht ist gegeben, wenn der 
                      Verdacht besteht, dass die Prostituierte fremdbestimmt sein 
                      könnte.
                      Personen, die Dienste von 
                      Prostituierten in Anspruch nehmen, bei denen ein Zwang und/oder 
                      eine Fremdbestimmung zu erkennen ist oder Hinweise erkennbar 
                      sind, müssen mit Strafen rechnen.
Bei Verstößen gegen das ProstSchG fordert das Justizministerium empfindliche Geldstrafen, sowie Haftstrafen bis zu 5 Jahren.