Alle Infos zum neuen Prostituierten-Schutzgesetz (ProstSchG)

Keine Angst vor dem neuen Gesetz.

Ganz sicher ist das Gesetz nicht der große Wurf. Aber man kann auch mit diesem Gesetz seiner Sexarbeit nachgehen.

Ab dem 01.07.2017 gilt ein neues Prostituierten-Schutzgesetz das wirft bei Freiern Sexclub, Bordell- Betreibern und natürlich bei Prostituierten viele Fragen auf und sorgt für viel Unsicherheit. Wir wollen hier versuchen ein wenig Aufklärung in die gesamte Sache zu bringen.

Ein Hinweis müssen wir aber hier zuerst geben. Diese Seite ist nur als Info Seite zu sehen wir können und wollen hier keine Rechtsberatung geben. Wenn Sie also unsicher sind im Umgang mit dem neuen Gesetz dann suchen Sie sich bitte eine sachkundige Rechtsberatung.

Wir haben hier die häufigsten Fragen, die uns im Zusammenhang mit dem neuen Gesetz gestellt wurden, hier zusammengefasst. Klicken Sie auf einen der untenstehenden Links um sich darüber zu informieren was das neue Prostituierten-Schutzgesetz bedeuten kann.

Zuletzt dann hier noch ein Hinweis an alle Sexparty Veranstalter. Sexpartys werden, entgegen aller Gerüchte, nicht verboten. Was aber verboten wird, ist das Werben mit ungeschützten Geschlechtsverkehr. Wir werden Anzeigen die entsprechende Inhalte aufweisen ändern oder nicht veröffentlichen. Insbesondere auf Abkürzungen wie "AO", "FO", "naturgeil", "tabulos" ist zu verzichten.
Aus unsere Sicht ist es aber kein großes Problem ihre Anzeigen entsprechend zu gestalten.

Sollten Sie beim erstellen Ihrer Anzeige Fragen oder Probleme haben zögern Sie nicht uns anzusprechen.

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